Erdbestattung

Nach der Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort wird er in unserer eigenen Einrichtung verlegt. In dieser Einrichtung werden nicht nur Abschiednahmen und Trauerfeier veranstaltet, der Verstorbene wird dort bis zur Beerdigung aufbewahrt.

Nach den islamischen Bestattungsriten wird ein muslimischer Verstorbener nur in Form einer Erdbestattung bzw. einer Beerdigung beigesetzt. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg oder traditionellerweise sarglos im Leichentuch auf einem Friedhof in einer islamischen Abteilung in einem Grab beigesetzt. In der Regel betragen die Ruhezeiten bei den Gräbern 20 Jahre. 

Es gibt üblicherweise zwei Formen der Erdbestattung:

Reihengrab: Die Grabstelle wird meist von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Grabstellen sind im Allgemeinen Einzelgrabstellen. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Ruhezeit normalerweise nicht möglich.

Wahlgrab: Die Grabstelle kann ein Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab sein. Die Ruhezeitregelung fällt hier und es kann verlängert werden. Der Wahlgrab kann außerdem ausgewählt werden.

Sollten Sie keine Angehörigen haben, die die Beerdigung beauftragen können, so raten wir Sie dringend eine Bestattungsvorsorge vorweg zu regeln. Ansonsten wird eine Sozialbestattung in Form einer Feuerbestattung vom Ordnungsamt durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns, um für Ihre Bestattung vorzusorgen.