Sozialbestattung

Die meisten Bestattungen, die wir führen, sind Sozialbestattungen. Dabei übernimmt das Sozialamt die Kosten des Friedhofs und die Leistungen des Bestatters, wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind die Kosten aufzudecken. Die Voraussetzung der Kostenübernahme vom Sozialamt ist gemäß §74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dass den Angehörigen nicht zugemutet werden können, dass sie die Gesamtkosten der Bestattung tragen können. 

Für diese Kostenübernahme muss dementsprechend ein Antrag gestellt werden, sodass die Behörden prüfen können, ob die Angehörigen die Voraussetzungen erfüllen. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung zu dieser Antragstellung.

Antragstellung

Zuerst wenden Sie sich an das zuständige Bezirksamt für die Übernahme der Bestattungskosten.
Sie legen dem Sozialamt folgende Unterlagen vor:

vom Verstorbenen:

  • Leichenschauschein oder Sterbeurkunde 
  • Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde 
  • Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige
    Schadenersatzansprüche gegen Dritte 
  • gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag 
vom Antragsteller:
  • gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Kosten der Unterkunft
  • Nachweis über besondere Belastungen
  • Kontoauszüge aller Konten
  • gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
  • Versicherungsunterlagen oder Sparbücher

Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne jederzeit über 0176 70 50 73 06 an.